3G im ÖPNV
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Sehr geehrte Fahrgäste,
Mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 18.11.2021 gilt ab Mittwoch, 24.11.2021, im gesamten ÖPNV die 3G-Regel.
Zusätzlich zur weiterhin bestehenden Maskenpflicht sind damit alle Fahrgäste verpflichtet, auf Verlangen einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis vorzulegen.
Ab dem 15.12.2021 gilt die FFP2-Maskenpflicht in Linienbussen für Fahrgäste ab 14 Jahren. Für Schülerinnen
und Schüler unter 14 Jahren gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske).
Einen 3G-Nachweis benötigen Schülerinnen und Schüler in den Bussen nach wie vor nicht.
Wir bitte um Beachtung!
Ihr Team der
Keisbahn Aurich GmbH